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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen 1-2-MOVE, Frank Woitschewski, Haarstr. 28, 63762 Großostheim (nachfolgend „Werkstatt“) und ihren Kunden über Werkstattleistungen (Inspektion, Wartung, Reparatur, Umbau, Reifenservice, Winterservice), den Verkauf von Teilen und Zubehör sowie die Teilnahme an Veranstaltungen (z. B. Workshops).

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, die Werkstatt stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

§ 2 Vertragsschluss und Aufträge

Terminanfragen über die Website, oder per E-Mail sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung oder mit der Annahme des Fahrzeugs zur Bearbeitung zustande. Termine erfolgen nach Absprache.

Der Auftragsumfang ergibt sich aus der Auftragserteilung. Zeigt sich bei der Arbeit, dass zusätzliche Arbeiten oder Teile nötig sind, wird die Werkstatt den Kunden vorab informieren und, wenn die Kosten den vereinbarten Rahmen wesentlich überschreiten, dessen Zustimmung einholen. [BITTE PRÜFEN: Höhe der Grenze für eine Rückfrage, z. B. 20 %]

§ 3 Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise. Alle Preise sind Endpreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben. Angaben wie „ab“ sind Richtpreise. Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. [BITTE PRÜFEN: ob Kostenvoranschläge kostenpflichtig sind]

Die Rechnung ist bei Abholung des Fahrzeugs fällig. Zahlungsarten: [BITTE ERGÄNZEN: z. B. bar, EC-Karte, Überweisung].

§ 4 Abholung und Verzug

Nach Fertigstellung informiert die Werkstatt den Kunden. Das Fahrzeug ist innerhalb von [BITTE ERGÄNZEN: z. B. 7] Tagen abzuholen. Danach kann die Werkstatt für die Verwahrung ein angemessenes Standgeld verlangen. [BITTE PRÜFEN: Höhe des Standgelds oder Regelung streichen]

§ 5 Mängelansprüche (Gewährleistung)

Für Werkleistungen und verkaufte Teile gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Verbrauchern zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen ein Jahr. Bei Unternehmern beträgt sie ein Jahr, soweit gesetzlich zulässig.

Offensichtliche Mängel sind bei Abholung, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung der Werkstatt mitzuteilen. Für Verschleißteile gilt die Gewährleistung nur für Mängel, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind.

§ 6 Haftung

Die Werkstatt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Für Zubehör und Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden, übernimmt die Werkstatt keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig. Eine Prüfung oder ein Check durch die Werkstatt ist keine Zusicherung der Verkehrssicherheit; der Fahrer bleibt für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs verantwortlich.

§ 7 Winterservice und Einlagerung

Bei der Einlagerung von Reifen und Batterien verwahrt die Werkstatt die Gegenstände mit der Sorgfalt, die sie in eigenen Angelegenheiten anwendet. Der Kunde kann die eingelagerten Gegenstände nach Absprache abholen. Die Einlagerung endet [BITTE ERGÄNZEN: Lagerzeitraum, z. B. bis 30. April].

Lagerentgelt: [BITTE ERGÄNZEN: Preis oder „kostenlos“]. Die Werkstatt ist nicht verpflichtet, die Gegenstände gegen Schäden durch höhere Gewalt zu versichern. [BITTE PRÜFEN: Versicherungsschutz für eingelagerte Gegenstände mit dem Versicherer klären]

Batterien und Akkus werden nur eingelagert, wenn sie äußerlich unbeschädigt sind. Die Werkstatt kann beschädigte oder auffällige Akkus aus Sicherheitsgründen ablehnen.

§ 8 Workshops und Veranstaltungen

Das Absenden des Anmeldeformulars auf der Website ist nur eine Anfrage. Der Eingang der Anfrage ist noch keine verbindliche Anmeldung. Verbindlich ist die Anmeldung erst, wenn die Werkstatt sie dem Kunden separat per E-Mail bestätigt hat. Die Teilnahmegebühr beträgt bei dem Workshop „Mit Fahrrad und E-Bike fit durch den Winter“ am 30.10.2026 25,00 € pro Person.

Bezahlung: [BITTE ERGÄNZEN: z. B. vor Ort, per Überweisung bis zum ...]. Stornierung durch den Teilnehmer: [BITTE ERGÄNZEN: z. B. kostenfrei bis 7 Tage vor dem Termin, danach ...].

Die Werkstatt darf eine Veranstaltung aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, zu geringe Teilnehmerzahl) absagen oder verschieben. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit gesetzlich zulässig. [BITTE PRÜFEN: Mindestteilnehmerzahl und Teilnehmerhöchstzahl angeben, falls gewünscht]

Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht bei Verträgen über Freizeitbetätigungen mit festem Termin nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). [BITTE PRÜFEN: ob diese Ausnahme für deinen Workshop passt]

§ 9 1-2-MOVE Club

Die Teilnahme am Club ist kostenlos. Für jeden vollen Euro Werkstattumsatz wird ein Punkt gutgeschrieben. Bei jedem Erreichen von 500 Punkten erhält das Mitglied einen Gutschein über 10 % Rabatt auf eine zukünftige Inspektion oder Reparatur. Mehrere Gutscheine können gesammelt werden.

Gutscheine sind personengebunden, nicht übertragbar und zwei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Maßgeblich sind der registrierte Punktestand und die hinterlegten Gutscheindaten. [BITTE PRÜFEN: ob Punkte auch für Teileverkauf und Workshops gelten]

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Großostheim bzw. das zuständige Gericht am Sitz der Werkstatt.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: September 2026.